Im Vorstand und Beirat sowie in den
Fachdiensten und der Verwaltung des Bürgerkreises ist die
Fachkompetenz gegeben / vorhanden, die für die komplexen
ambulanten Hilfeleistungen erforderlich ist.
Etwa 10% des jährlichen Haushaltes sind nicht
öffentlich gegenfinanziert und fallen als Eigenanteil des
Vereines an. Diese Lücke wird vorwiegend durch
Mitgliedsbeiträge, Bußgelder, Spenden und
freiwillige Zuwendungen z.B. von Kommunen geschlossen. Die Reduzierung
von Zuschüssen hat in letzter Zeit aber auch zu Reduzierung
von Hilfeleistungen geführt.