Rechtliche Grundlage

Die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen des jeweiligen Jugendlichen und ist in der Regel auf längere Zeit angelegt.

 

Zielgruppe

Jugendliche und junge Volljährige in entwicklungsgefährdenden Lebenssituationen, die keine oder nur gravierend beeinträchtigte Beziehungen zu den Menschen ihres sozialen Umfeldes haben und als besonders gefährdet gelten.

 

Pädagogische Inhalte und Ziele

  • Unterstützung bei sozialer Integration
  • Hilfe bei der Bewältigung persönlicher Krisen
  • Förderung der Verselbstständigung

 

Realisierung

  • Sicherstellung der Erreichbarkeit des jeweiligen Helfers zu festen und vereinbarten Zeiten
  • Hilfe bei der individuellen Lebensplanung und Persönlichkeitsentwicklung
  • gemeinsame Erarbeitung von Handlungsschritten für die Lösung von Problemen
  • Schulische und/ oder berufliche Integration
  • Abklärung der wirtschaftlichen Situation
  • Einübung des sinnvollen Umgangs mit Finanzen
  • Unterstützung bei Ämter- und Behördengängen
  • Beschaffung und Einrichtung geeigneten Wohnraums
  • Unterstützung bei der Freizeitgestaltung

Beratung (Einzel- und Familiengespräche)

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